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   OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13   

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https://dejure.org/2013,37742
OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13 (https://dejure.org/2013,37742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2013 - 26 SchH 3/13 (https://dejure.org/2013,37742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 26 SchH 3/13 (https://dejure.org/2013,37742)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13
    Ist nach einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten streitig, ob er Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende Klageveranlassung (vgl. BGH, MDR 2007, 1162; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ; MünchKomm.
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 431/02

    Bezugnahme auf eine andere notarielle Niederschirift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13
    Denn nach den allgemeinen Beweislastregeln muss diejenige Partei, die sich auf einen Ausnahmetatbestand zu ihren Gunsten beruft, dessen Tatbestandsvoraussetzungen darlegen und gegebenenfalls beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1432, 1434; OLG Frankfurt, a.a.O.; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl., vor § 284 Rz. 17a).
  • OLG Frankfurt, 25.01.1995 - 19 W 18/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13
    Ist nach einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten streitig, ob er Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende Klageveranlassung (vgl. BGH, MDR 2007, 1162; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ; MünchKomm.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 8 Sch 1/01

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisses im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13
    8 Zunächst begegnet es keinen grundsätzlichen Bedenken, § 93 ZPO auch im Rahmen der Verfahren anzuwenden, für die nach § 1062 ZPO die Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes eröffnet ist (vgl. Münch-Komm ZPO - Münch, § 1064 Rz. 3; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., § 27 Rz. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2001 - 8 Sch 1/01).
  • OLG Hamm, 07.04.2004 - 7 WF 49/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13
    Ist nach einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten streitig, ob er Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende Klageveranlassung (vgl. BGH, MDR 2007, 1162; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ; MünchKomm.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 26 SchH 7/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13
    Dem Antrag war nach dem Anerkenntnis der Antragsgegnerin ohne weitere Sachprüfung durch den Senat zu entsprechen, da auch in den in § 1062 Abs. 1 ZPO benannten Verfahren ein Anerkenntnis gemäß § 307 ZPO zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, IHR 2002, 38; Beschluss vom 29.09.2011 - 26 SchH 7/11; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap 27 Rz. 29; Münch-Kom.
  • OLG München, 28.10.1966 - 10 U 1667/66
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2013 - 26 SchH 3/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 3 ZPO (1/5 des Hauptsachestreitwertes - vgl. insoweit KG, NJW 1967, 55).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2019 - 26 SchH 7/19

    Anerkenntnis im Verfahren über Antrag auf Feststellung de Unzulässigkeit des

    Ein Anerkenntnis ist in einem Verfahren über einen Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens möglich, weil der Bestand einer Schiedsvereinbarung der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 26.10.2010, 34 SchH 2/10, Rn. 7 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2013, 26 SchH 3/13 , Rn. 6 , jeweils zit. nach juris).

    Die Festsetzung der Höhe des Gegenstandswertes berücksichtigt einen vom Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2013, 26 SchH 3/13 , Rn. 12 ; Beschluss vom 12.04.2019, 26 SchH 4/18 , Rn. 24 , zit. nach juris) für angemessen erachteten Bruchteil von einem Fünftel des Hauptsache-Streitwertes der Schiedsklage, auf die sich der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens bezieht.

  • BayObLG, 16.12.2020 - 101 Sch 126/20

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines

    Zwar bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, § 93 ZPO auch im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach § 1060 ZPO anzuwenden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Juni 2013, 26 SchH 3/13, juris Rn. 8; Beschluss vom 18. Mai 2006, 26 Sch 18/05, juris Rn. 25; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Oktober 2008, 1 Sch 02/08, SchiedsVZ 2009, 67 [68, juris Rn. 8]).
  • OLG München, 24.06.2014 - 34 Sch 1/14
    Anlass besteht dann, wenn der Antragsgegner durch sein Verhalten vor Antragstellung bei der Gegner den Eindruck erweckt hat, dieser werde nicht ohne gerichtliche Hilfe zu seinem Recht kommen (OLG Frankfurt vom 21.6.2013, 26 SchH 3/13 nach juris).
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